Küstenschule Rostock
Schüler mit einem Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung und einem Hilfebedarf nach dem § 27 SGB VIII oder § 35a SGB VIII insbesondere in Verbindung mit § 34 SGB VIII kann nach § 59a Schulgesetz MV das „LtSW" als ein verknüpftes interdisziplinäres Angebot unterbreitet werden.
Ein Grundgedanke dieser Einrichtung ist ein kooperatives Miteinander von schulischen, sozialen und medizinischen Kompetenzen im Interesse einer annehmenden Arbeit für Kinder und Jugendliche. Ziel des lerntherapeutischen Angebotes ist die positive Veränderung von Verhaltensweisen, Eigenschaften und Einstellungen Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Lebensumstände. Es ist ein Lernumfeld zu schaffen, welches frei von Konkurrenzdruck gegenüber anderen Kindern ist, in welchem jeder individuelle Fortschritt reell gewürdigt und anerkannt wird - um die Persönlichkeiten der Schüler zu stabilisieren und eine tragfähige Identität zu entwickeln - Lebensprobleme zu bewältigen
Die aktive Einbindung der Familien in den Förderprozess sowie ein weitestgehender Erhalt individuell vorhandener Freizeitstrukturen oder deren Installation im Umfeld wird angestrebt.
Folgende Schwerpunkte treten dabei besonders in den Vordergrund:
a) Motivation und Herstellung eines Bezuges zur „Institution Schule"
b) Lernen in der Gruppe
c) Reintegration in eine Regelschule
d) Elternarbeit
a) in das lerntherapeutische Angebot
b) in den Wohnbereich
Lern-, Verhaltens- und Kunsttherapeutische Förderangebote flankieren die allgemeinen schulischen Lerninhalte. Hierbei ist es besonders wichtig, dass durch diese Förderangebote sowohl im Lernen als auch im Sozialverhalten grundlegende inhaltliche und psychische Voraussetzungen geschaffen werden, die den Aufbau neuer Lern- und Verhaltensmuster ermöglichen. Die Vielfalt der Vorgehensweisen orientiert sich hierbei vor allem an den Lernvoraussetzungen der Kinder und Jugendlichen, ihren Bedürfnissen, Stärken und Schwierigkeiten. Idealerweise werden diese Grundlagen im Rahmen einer umfangreichen Förderdiagnostik ermittelt.
Alle lern- und verhaltenstherapeutischen Angebote orientieren sich daher am Ist-Stand und sind nicht abhängig vom jeweiligen Schulstoff bzw. Lebensalter. Eine Förderung muss daher individuell oder in Kleinstgruppen gestaltet werden. In die lern- und verhaltenstherapeutische Förderung lassen sich Elemente der Gesprächs-, Verhaltens- und Gestalttherapie sowie der Heil- und Ergopädagogik integrieren. Im Rahmen des Unterrichts sind auch zeitlich begrenzte Maßnahmen, wie zum Beispiel das Aussetzen der Bewertung, der Zeugnisnote, Befreiung von Klassenarbeiten, entsprechende Binnendifferenzierung usw. möglich, die im Einzelfall angeboten werden.
Nach §59 a Schulgesetz M-V wird die Teilnahme an kooperativen Erziehungs- und Bildungsangeboten auf die Erfüllung der Schulpflicht angerechnet.
Für Klienten, die Familien-, Alltags-, Verhaltens- oder Lernschwierigkeiten klären und bewältigen möchten, wird die systemische Einzeltherapie als Hilfeform angeboten. Die systemische Form unterscheidet sich von anderen Angeboten der Einzeltherapie durch Stil und Inhalte des therapeutischen Interviews. Zirkuläres Fragen, Auftragsklärung, Problemkontextualisierung, hypothetische Verbesserungs- und Verschlimmerungsfragen, Schlusskommentare, Handlungsvorschläge sowie reflektierende Positionen finden dort Anwendung.
Es geht, wie in der Familientherapie darum, dem Klienten zu vermitteln, dass Probleme aus Verhaltensweisen und deren Beschreibungen durch den Betreffenden selbst und signifikante Andere bestehen und nicht zwangsläufig Ausdruck einer tieferen individuellen Störung oder Erkrankung darstellen. Um in der systemischen Einzeltherapiesitzung System des Klienten präsent zu machen, ist der Einsatz von visualisierenden Techniken notwendig. Das Arbeiten mit dem Genogramm stellt dabei eine hilfreiche Methode dar, ebenso das Arbeiten mit dem Familienbrett, mit Symbolen und Skulpturen. „Helfende Spiele" sowie das sozialtherapeutische Rollenspiel werden ebenfalls als Methoden der ressourcen- und lösungsorientierten Arbeit genutzt.
Schulbereich
Der Schulbereich bietet Raum für bis zu 7 Schülerinnen und Schüler. Hier stehen zwei separate Lernräume zur Verfügung, ein großes Vestibül, eine Küche, ein Büro sowie sanitäre Einrichtungen. Weiterhin ist ein Außengelände zur gärtnerischen Gestaltung, ein Fußballfeld, Tischtennisplatte, Basketballkorb, Pavillon und Grillplatz vorhanden. Im Haus können Werkräume zur Bearbeitung von Keramik und Holz sowie zur Reparatur von Fahrrädern genutzt werden. Der schulische Bereich ist von außen separat begehbar.
Wohnbereich
Im Wohnbereich stehen 9 Einzelzimmer zur Verfügung. Davon befinden sich fünf im so genannten Haupthaus und weitere vier in einem Nebenhaus. Dadurch wird eine qualitative Differenzierung im Wohnkonzept möglich. Im dezentralen Bereich ist eine Verselbständigung im Sinne einer Reintegration möglich, während im Haupthaus die jüngeren BewohnerInnen intensiver betreut werden.